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Edle Weinsammlung: Keine Aufteilung bei Scheidung

Weinkeller Schloss Seggau by wikimedia Norbert Kaiser - Edle Weinsammlung: Keine Aufteilung bei Scheidung

cc by wikimedia/ Norbert Kaiser

So manch ein Liebhaber von Luxusgütern schätzt erlesene Weine und pflegt daher seinen Weinkeller mit viel Hingabe. Diese Liebe zu Weinen hält meist sogar länger als die Liebe zum Partner. Was passiert jedoch mit der Weinsammlung, wenn die Scheidung ins Haus steht? Darüber musste nun das Amtsgericht München entscheiden.

Konkret ging es dabei um einen Münchner Geschäftsmann, der über Jahre mit viel Leidenschaft seinen Weinkeller pflegte: Edelste Weine wurden nach und nach dazugekauft und alle säuberlich in einer Liste aufgeführt. Die Frau hatte sich offenbar nur wenig für die Tropfen interessiert und nur ab und an zu einem schönen Glas nicht nein gesagt. Nicht einmal einen Schlüssel hatte sie laut dem Gericht für den Weinkeller.

Doch als die beiden sich trennten, wuchs ihr Interesse an den viel geliebten Flaschen des Noch-Gatten mit einem Mal stark an. Sie verlangte die Hälfte der Sammlung oder einen Schadenersatz von 250.000 Euro. Das Gericht entschied am Ende zu Gunsten des Ehegatten und Weinliebhabers. Es handle sich wie eine Münz- oder Briefmarkensammlung um ein persönliches Hobby des Mannes. Geteilt würden nur Haushaltsgegenstände, zu denen solch ein persönlicher Bedarf nicht zähle. In solchen Fällen lohnt es sich für den Geschädigten oftmals, Hilfe bei einem Detektiv zu suchen. Dieser recherchiert gründlich, ob der Ehepartner dem jeweiligen Hobby ebenfalls nachging und damit Anspruch auf einen Teil des Wertgegenstandes hat. Na dann…

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1 Kommentar

  • Antworten Ehervertrag? 4. September 2012 um 11:46

    Tja, war wohl nix ;o) Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, einen Ehevertrag zu machen, dann kommen solche Probleme gar nicht erst auf.

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