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Flugausfall und Flugverspätung – Welche Rechte hat man?

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Verspätungen oder Ausfälle beim Flug sind nicht unüblich und können den eigenen Reiseplan durchkreuzen. Zu spät anzukommen oder sogar einen komplett neuen Flug buchen zu müssen, sind Probleme, die nicht nur anstrengend, sondern auch kostspielig werden. Welche Rechte haben Fluggäste, die davon betroffen sind? Gibt es Möglichkeiten der Rückerstattung? In diesem Beitrag werden alle Szenarien aufgegriffen und geschaut, welche Möglichkeiten es für Sie im Notfall gibt und wie diese in der Fluggastrechteverordnung geregelt sind.

Welche Faktoren beeinflussen Ihre Rechte?

Ein Flug kann auf unterschiedliche Art und Weise gebucht werden. Schon dadurch entstehen verschiedene Voraussetzungen, wie Verspätungen und Umbuchungen gehandhabt werden. Ob über ein Online-Portal oder ein Reisebüro, durch die gegebenen Unterlagen können Sie einen ersten Hinweis darauf bekommen, welche Möglichkeiten sich bei einer Änderung des Reiseplans anbieten und ob Sie dafür entschädigt werden. Auch für Pauschal- und Einzelflugreisen gelten andere Rechte als bei Privatjet-Reisen.

Wie viel Geld Sie wieder bekommen oder welche anderen Rechte Sie haben, das hängt auch von der Art der Verspätung ab, sowie dessen Länge. Zudem werden Langstreckenflüge anders behandelt als Kurzstrecken, wo mehr Flüge starten und eine Verspätung womöglich schnell durch einen anderen Flieger ausgeglichen wird. Sie sehen, dass die Entscheidungen und Rechte stark von der eigenen Reise abhängig sind. In jedem Falle ist es jedoch wichtig, dass Sie sich informieren, wenn Sie glauben, eine Entschädigung zu bekommen oder sich anderweitig Hilfe zu holen. 

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Gibt es immer eine Entschädigung bei Verspätungen?

Je nach Flugdauer und Länge des Fluges gelten hier unterschiedliche Rechte. Prinzipiell greift eine Entschädigung erst, wenn der Flug mindestens drei Stunden zu spät am Zielort angekommen ist. Zahlungen belaufen sich hier auf 250 Euro (Strecke unter 1500 Kilometer), 400 Euro (zwischen 1500 und 3500 Kilometer) und 600 Euro (Strecke über 3500 Kilometer, außerhalb der EU). Die Entschädigung bezieht außerdem die EU mit ein, da dort andere Regeln gelten. Das EU-Recht greift dann, wenn entweder der Start- oder Zielflughafen innerhalb der EU liegt und es sich um eine europäische Airline handelt.

Bei einem verpassten Anschlussflug können ebenfalls Ausgleichszahlungen geltend gemacht werden, falls dies nachweislich durch die Verspätung entstanden ist.

Zu großen Problemen bei diesen Ansprüchen führen jedoch die außergewöhnlichen Umstände, die zu einer Flugverspätung führen. Diese sind festgelegt und lassen sich auch nicht durch die Flughafenmitarbeiter ausgleichen. Wer trotzdem eine Erstattung haben möchte, der wird es schwer haben und wird vermutlich in einen Rechtsstreit verwickelt. Warum genau ein Flug verspätet oder annulliert wurde, lässt sich als Reisegast nicht immer nachvollziehen, wenn dies nicht direkt kommuniziert wird.

Zu diesen außergewöhnlichen Umständen gehören:
– schlechtes Wetter
– Naturkatastrophen
– Streik von Dritten
– Terrorwarnungen
– politisch motivierte Sicherheitsrisiken
– Vogelschlag
– Betriebsstörungen oder Flugraumstörungen
– Störung durch unbefugte Personen

Technische Defekte zählen übrigens nicht dazu und können geltend gemacht werden. Dies gilt, weil von den Fluggesellschaften vorausgesetzt wird, dass das Flugzeug jederzeit gewartet und einsatzbereit ist. 

Ab fünf Stunden Verspätung

Ist der Flug mehr als fünf Stunden verspätet, so kann der gesamte Flugpreis zurückverlangt werden. Dieser Anspruch gilt aber nur, wenn der Flug nicht angetreten wird. Für die Buchung eines neuen Fluges gibt es zudem Schadensersatz. Ansprüche am Flughafen können dennoch geltend gemacht werden, falls Sie die fünf Stunden gewartet haben. Sobald Sie jedoch von der Reise zurücktreten, müssen Sie sich vorerst selbst um Verpflegung, Weiterreise und Unterkunft kümmern. Später können diese Ausgaben jedoch eingereicht werden.

Eine Rückforderung geht auch dann, wenn bereits ein Teil der Reise zurückgelegt wurde, etwa zu einem Zwischenstopp, und der Flug dann abgebrochen wird. Eine Ausgleichszahlung kann jedoch nur dann stattfinden, wenn Sie den Flug genommen und verspätet angekommen sind. Dabei gelten dieselben Preise wie oben genannt.

Rechte am Flughafen bei Verspätungen

Wenn Sie mindestens zwei Stunden am Flughafen warten müssen, dann muss die Fluggesellschaft Snacks und Getränke zur Überbrückung bereitstellen. Bei Mittelstreckenflügen beläuft sich die Wartezeit auf drei Stunden, bei Langstrecken sogar auf vier Stunden. In einigen Fällen ist es auch möglich, kostenlos zwei Telefonate führen zu dürfen und zwei Mails verschicken zu dürfen, falls durch die Verspätung Probleme am Zielort entstehen und Sie diese nicht selbst klären können.

Falls keine Versorgung seitens der Airline stattfindet und Sie sich selbst etwas kaufen müssen, so können Sie diese Kosten ebenfalls geltend machen. Heben Sie dafür die Belege der Flughafenshops auf und melden Sie sich später bei der entsprechenden Airline. Diese Ansprüche gelten nur, wenn Sie länger als zwei Stunden gewartet haben. Sollten Sie sich vorher entscheiden, den Flug nicht anzutreten, so können Sie kein Geld zurückverlangen.

Was, wenn Sie über Nacht am Flughafen bleiben müssen?

Wenn ein Hotel gebucht werden muss, ist es die Aufgabe der Airline, Zimmer bereitzustellen oder die Kosten zu übernehmen. Die Bereitstellung gilt nur, wenn Sie immer noch am Flughafen sind und die Hilfe der Fluggesellschaft in Anspruch nehmen möchten. Kosten können Sie dann geltend machen, wenn Sie den Flug zwar nicht mehr nehmen, jedoch wegen einer Umbuchung trotzdem in einem Hotel übernachten müssen. In jedem Falle ist es wichtig, Nachweise zu sammeln und zu zeigen, dass die Hotelunterkunft notwendig war und es keinen anderen Weg gegeben hätte.

Anspruch auf Schadensersatz

Nach einem Schadensersatz können Sie dann verlangen, dass durch die Verspätung entsprechende Unkosten entstehen, die Sie sonst nicht hätten tragen müssen. Dazu gehören Kosten wie ein Hotelzimmer, die Umbuchung eines Fluges oder Transferkosten für eine andere Weiterreise. Diese können später mit entsprechenden Belegen bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Aber auch hier greifen wieder die Umstände der Verspätung und ob diese durch die Airline verschuldet war oder nicht. Es kann also schwer sein, wirklich einen Schadensersatz zu bekommen. Am besten holt man sich gleich professionelle Hilfe von Spezialisten wie AirHelp, um dann die Forderung bei der Airline bdurchzusetzen.

Ihre Rechte richten sich bei einem internationalen Flug über die EU nach dem “Montrealer Übereinkommen”. Jedoch kann die Rechtslage verwirrend sein, da die Umstände nicht immer direkt geklärt oder kommuniziert wurden. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann außerdem rückwirkend für drei Jahre gestellt werden. Der Höchstbetrag liegt aktuell bei rund 6.000 Euro.

Was passiert, wenn der Flug annulliert wird?

Bei einem Flugausfall gelten in einigen Fällen dieselben Regeln. Wird der Flug erst nach einer bestimmten Wartezeit annulliert, so können die vorher genannten Ansprüche geltend gemacht werden. Hier werden alternative Beförderungsmethoden, die Wartezeit und die von der Airline in Anspruch genommenen Leistungen gegengerechnet.

Wurde der Flug bereits gestrichen, noch bevor Sie am Flughafen angekommen sind, so muss eine neue Transfermöglichkeit gebucht werden. Diese kann später an die Fluggesellschaft weitergeleitet werden, um einen möglichen Schadensersatz zu bekommen. Diese Regelung gilt besonders dann, wenn der Flug kurzfristig ausfällt oder vor Abflug die Reisezeit geändert wird. Hier greifen aber oftmals die vorher genannten außergewöhnlichen Umstände, weshalb eine Ausgleichszahlung oder eine Erstattung nicht immer möglich ist. Bei einem Flugausfall, der bereits 14 Tage vorher angekündigt wurde, gibt es keine Entschädigungszahlungen.

Wo können Sie sich informieren?

Da Ihre eigenen Rechte nicht immer zu verstehen sind, ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Am Flughafen gibt es verschiedene Informationsschalter, die Ihnen bei Problemen helfen. Zudem gibt es auch immer Ansprechpartner der eigenen Fluggesellschaft. Auch die Reiseveranstalter, wie eben ein Reisebüro, sollten dringend informiert werden, wenn es Verspätungen oder Flugabbrüche gibt. Diese klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen, Kosten zurückzuerhalten.

Am Flughafen selbst sollten Sie sich notieren, wie lange Sie bereits warten, welche Ansprüche Sie seitens der Fluggesellschaft entgegengenommen haben und welche Informationen den Fluggästen bereitgestellt wurden. Sie sollten auch entsprechende Fotos von Anzeigen machen, falls dort Informationen gezeigt werden. Dieses Protokoll hilft später, eine Zeitlinie zu erstellen und zu beweisen, wofür eine Entschädigung geltend gemacht werden kann. Sprechen Sie auch mit anderen Fluggästen, damit Sie später Zeugen haben. Heben Sie zudem auch alle Quittungen auf, die infolge der Verspätung entstanden sind.

Im Internet gibt es eine große Auswahl an Mustervorlagen, um die eigenen Ansprüche an die Airline zu tragen. Melden Sie sich zeitnah und legen Sie Ihre Situation dar. Im Notfall hilft hier auch ein Anwalt, falls ein großer geldlicher Schaden entstanden ist. Da die Zusammensetzung der Umstände sehr individuell ist, sollten Sie sich eine gute Übersicht aller Kosten machen und entscheiden, welche Entschädigungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

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