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Unbekannte Verkehrsregeln, die man eigentlich kennen sollte

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Im Straßenverkehr gibt es bekanntermaßen eine Vielzahl von Verkehrsregeln, die den meisten Autofahrern ein Begriff sein sollten. Doch neben den bekannten Regeln gibt es auch weniger bekannte Vorschriften, die jedoch nicht weniger wichtig sind. Wir haben uns einige dieser vermeintlich unbekannten Verkehrsregeln angeschaut und stellen sie in diesem Beitrag vor.

Autotür zuknallen

Fährt man zum ersten Mal bei jemand anderem im Auto mit, kann es schonmal passieren, dass man beim Aussteigen die Tür etwas zu schwungvoll ins Schloss wirft. In der Regel stellt das kein größeres Problem dar. Unter gewissen Umständen können zugeschlagene Autotüren aber tatsächlich zu einem solchen werden. Nämlich dann, wenn die entstehende Geräuschkulisse als belästigend empfunden wird. Vermutlich muss hier jedoch Vorsatz vorliegen, um einen als Ruhestörung nachweisbaren Tatbestand zu schaffen.

Fahren ohne Ziel

Die überwiegende Mehrheit der Leute, die sich ans Steuer setzen, haben ein konkretes Ziel, das es zu erreichen gilt. In Zeiten horrender Kraftstoffpreise sind Spritztouren, bei denen der Weg das Ziel ist, zu einer teuren Freizeitbeschäftigung geworden. Dadurch sinkt aber auch die Wahrscheinlichkeit, wegen „unnützem Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften“ belangt zu werden. Ähnlich wie beim lautstarken Schließen der Autotür kann dies als belästigend gewertet werden, was ein Bußgeld zur Folge hat.

Das „falsche“ Schuhwerk

Wer sich mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) auskennt, weiß, dass dort kein Passus zu finden ist, der ein bestimmtes Schuhwerk beim Autofahren vorschreibt. Dennoch kann „falsches“ Schuhwerk zum Problem werden, wenn dadurch ein Unfall verursacht wurde, z. B. weil das Bremspedal nicht richtig bedient werden konnte oder sich die Sandale am Pedal verfangen hat. Je nach Unfallhergang kann die Kfz-Versicherung ihre Leistungen kürzen.

Radfahrer am Zebrastreifen

Jeder weiß natürlich, dass Radfahrer am Zebrastreifen absteigen und schieben müssen, wenn sie diesen wie Fußgänger überqueren möchten. Allerdings nur, wenn von links oder rechts ein Auto kommt. Ist die Straße frei, spricht nichts dagegen, mit dem Fahrrad den Zebrastreifen auch fahrend zu überqueren. Ebenfalls erlaubt: Mit einem Bein auf dem Pedal stehen und mit dem anderen das Fahrrad wie einen Roller anschieben. In diesem Fall genießt der Radler dieselben Vorzüge am Zebrastreifen wie Passanten.

Über Schachtdeckeln parken

Besonders in urbanen Regionen sind Parkplätze rar gesät. Manch einer stellt sich da auch schon mal auf einen Gullydeckel. Diese gilt es jedoch unbedingt freizuhalten, da andernfalls ein Bußgeld fällig werden kann. Betroffen sind grundsätzlich alle Schachtdeckel, die der Wasser- oder Gasversorgung dienen. Halten ist allerdings gestattet.

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