Guter Cognac ist nicht nur für viele Genießer ein ganz besonderer Tropfen, sondern ist auch ein Kulturgut Frankreichs. Daher dürfen auch nur Branntweine aus Frankreich die Bezeichnung Cognac tragen. Dies entschied nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Auslöser für den Rechtsstreit war ein finnischer Hersteller von Spirituosen, der eines seiner Produkte mit Cognac und ein anderes mit der finnischen Übersetzung Konjaki betitelte. Der französische Berufsverband „Bureau National Interprofessionnel du Cognac“ ging dagegen gerichtlich vor.
Die EU-Richter bekräftigten die Meinung des Verbands: Der Begriff Cognac sei seit über 20 Jahren nach europäischem Recht als „geografische Angabe“ geschützt. Die finnischen Behörden mussten nun die Eintragung der entsprechenden Marken löschen. Also, bei Cognac kann man sich sicher sein, dass er aus Frankreich kommt.
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1 Kommentar
Aber die Weisswurst muss nicht aus München kommen – Skandal! :D