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Bayerisches Rindfleisch: Geschützte regionaltypische Spezialität

Rindfleisch by flickr Anfuehrer - Bayerisches Rindfleisch: Geschützte regionaltypische Spezialität

cc by flickr/ Anfuehrer

Seit dem Jahr 1992 ist es nach EU-recht möglich, Herkunftsbezeichnungen von Agrarprodukten und Lebensmitteln europaweit schützen zu lassen. Dies soll der missbräuchlichen Nutzung vorbeugen. Die Bayern können sich hier nun über eine weitere geschützte regionaltypische Spezialität freuen.

„Bayerisches Rindfleisch“ wurde in die besagte Liste der EU aufgenommen. Damit darf Rindfleisch nur noch als bayerisch bezeichnet werden, wenn das Tier in Bayern geboren wurde und auch sein Leben dort verbracht hat. Zudem muss es bestimmten Qualitätskriterien entsprechen.

Wenn man „Bayerisches Rindfleisch“ kauft oder auf dem Teller hat, kann man sich nun also sicher sein, gutes Fleisch vor sich zu haben. Insgesamt sind aktuell 19 bayerische Spezialitäten europaweit geschützt wie beispielsweise „Nürnberger Bratwürste“, „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“, „Bayerischer Meerrettich“, „Schrobenhausener Spargel“, „Allgäuer Emmentaler“ oder „Nürnberger Lebkuchen“.

Weitere Anträge für zum Beispiel „Schwäbische Spätzle“, „Bayerischen Obazda“, „Bayerische Brezn“, „Münchner Weißwurstsenf“ oder „Bayerischen Leberkäs“ liegen bereits vor.

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